Reiterreisen, Reiterferien, Pferdesportreisen
HomeReisen zu PferdeeventsUrlaub im SattelInformationenLinksKontakt & Buchung
 

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung der Reise kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch den Reiseveranstalter zustande.

2. Zahlung
Mit Ihrer Anmeldung wird eine Anzahlung gemäß der jeweiligen Reiseausschreibung und Bestätigung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Mit Erhalt der Reisebestätigung ist der Restbetrag gemäß dem angegebenen Fälligkeitsdatum zu zahlen. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reiseausschreibung. Die dort gemachten Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorher-sehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, Änderungen und besondere Zusicherungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung Vertragsbestandteil.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von uns wider Treu und Glauben sowie schuldhaft herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Wir werden Sie von einer Leistungsänderung oder Leistungsabweichung unverzüglich in Kenntnis setzen. Sofern es sich um eine erhebliche Leistungs-änderung handelt, werden wir Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktrittes anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen- und Sicherheitsgebühren, in dem Umfang zu ändern wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück-zutreten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenem Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Das gleiche gilt, wenn Sie von Ihrer Reiseanmeldung innerhalb von 4 Wochen zurücktreten, unabhängig von der Frage, ob die Reise unsererseits schon bestätigt wurde. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Reisepreis. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts fordern müssen, belaufen sich wie folgt:

Bei Sonderreisen / Gruppenreisen:
- bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- ab 59-30 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
- ab 29-15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- ab 14-7 Tage vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises
- ab 6 Tage vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises
- Nichterscheinen 100% des Reisepreises

Vorbestellte Tickets für Veranstaltungen, Musicals, Konzerte sind nicht erstattbar.
Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft , der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage vor Beginn der Reise € 75,- pro Person. Spätere Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Rücktrittsbedingungen (s.o.) und Neuanmeldung durchgeführt werden. Stellt der Reiseteilnehmer eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, eine Gebühr in Höhe von € 100,- pro Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Stornierungen und Änderungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

6. Reiserücktrittskostenversicherung
Um Rücktrittskosten abzudecken, empfehlen wir Ihnen dringend den abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Ebenfalls wird der abschluss einer Reisekrankenversicherung bzw. eines Rundum-Schutzpaketes empfohlen.

7. Aufhebung des Vertrages durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter kann bis 2 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reisepreis wird unverzüglich vom Reiseveranstalter zurückerstattet. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B politische Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen einen angemessenen Betrag verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung der Reisenden umfasst. Die Mehrkosten für die Rück-beförderung sind von den Parteien zur Hälfte zu tragen.

8. Gewährleistung/Schadensersatz
a) Abhilfe: Werden die Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises: Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
c) Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn eine Abhilfe nicht möglich ist oder von Business Tour Concept GmbH verweigert wird, oder wenn die Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
d) Mithilfepflicht: Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durch-setzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen sind die Reiseleitung oder die Ansprechpartner der jeweiligen Leistungsträger zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

9. Haftung
a) Die Haftung der Business Tour Concept GmbH für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder sofern Business Tour Concept GmbH nur wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Business Tour Concept GmbH ist insoweit beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
c.) Business Tour Concept GmbH haftet nicht für unvorhersehbare Störungen der Leistungsträger, z.B. Fluggesellschaften, wie geänderte Flugzeiten oder Verspätungen.

10. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist. Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reiseleistung verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selber verantwortlich.

12. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

13. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter BTC Business Tour Concept GmbH ist Hamburg.